HUNDEABGABEVERORDNUNG Steiermark

                   ab 1.1.2013 mit Novelle

            

 

                       HUNDEKUNDENACHWEIS und wer braucht den?

Jeder, der sich nach dem 1.1.2013 einen Hund angeschafft hat und nicht nachweisen kann, dass er in den letzten 5 Jahren einen Hund besaß.

Was gilt als Nachweis?

Meldung bei der Gemeinde, Versicherungspolizze mit namentlicher Nennung des Tieres, Chipregistrierung.

Wo kann ich den Hundekundenachweis machen?

Das obliegt den Amtstierärzten der zuständigen Bezirkshauptmannschaft

er kann bei KEINER Hundeschule erworben werden!!!

 

WANN MUSS ICH NUR 50% DER ABGABE BEZAHLEN?

Jeder der nachweisen kann, dass er mit seinem Hund erfolgreich eine "Begleithundeprüfung" nach §5 Abs.3 der Hundeabgabeverordnung Stmk. abgelegt hat.

Wo kann ich diese Prüfung machen?

Bei einer Hundeschule mit tierschutzqualifiziertem Hundetrainer

 

!!!Unsere Obfrau und Trainerin Fr. Pratnecker  IST  Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin, womit

U-Dox Hundetraining

die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt !!!

 

Auszug aus der Hundeabgabenverordnung 2014 § 5 Abs. 3:

3(3)Eine Ermäßigung in Höhe von 50% der nach § 2 Abs. 1 festzusetzenden Abgabe ist für das Halten von Hunden
gemäß § 1 Abs. 1 zu gewähren, mit denen eine Begleithundeprüfung, eine gleichwertige oder übergeordnete
Prüfung bei
1. 1.einer Hundeschule, die sich einer tierschutzqualifizierten Hundetrainerin/eines tierschutzqualifizierten
Hundetrainers bedient, oder
2. 2.einer von der Steirischen Jägerschaft anerkannten Hundeschule oder sonstigen Ausbildungsstätte
erfolgreich absolviert wurde. Der Gemeinde ist ein Nachweis über die erfolgreich absolvierte Prüfung vorzulegen.

4. (4)Als tierschutzqualifizierter Hundetrainer/tierschutzqualifizierte Hundetrainerin sind solche Personen
anzusehen, die die im Abschnitt 2 der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit hinsichtlich näherer
Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden, BGBl. II Nr. 56/2012, geregelten
Anforderungen erfüllen.

NUR ANMELDEN UND ZAHLEN DER KURSGEBÜHR IST KEINE ABSOLVIERUNG!!!

POSITIV ABGELEGTE PRÜFUNG IST EIN MUSS!!!

 

 

 

 

Sollten noch Fragen offen sein, können Sie mich gerne unter 0650/5433474 oder training@udox.at kontaktieren